Für Heidelberg und landesweit gilt seit dem 23. Februar 2022, die Regelung der Warnstufe. (Weitere Informationen).
Dies hat folgende Auswirkungen für den Freizeitsport:
Training und Wettkampf in Sporthallen, sowie der Besuch von Sportveranstaltungen:
- Hier gilt für alle Sportler, ehrenamtliche Trainer und Zuschauer die 3G Regelung (geimpft, genesen, getestet) für den Sport drinnen und draußen
- FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer bei der direkten Sportausübung), ebenso im Freien, wenn der Mindestabstand nicht durchgängig eingehalten werden kann
- Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch vorliegen, um mit der CovPassCheck-App geprüft werden zu können ODER es liegt ein negativer Schnelltest (maximal 24 Stunden) vor
Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden - Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht, Maskenpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
Der Impfnachweis muss in digitaler Form vorliegen. Der gelbe Impfausweis oder eine schriftliche Bescheinigung des Hausarztes reichen nicht mehr aus. In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht (mit Ausnahme des privaten Bereichs und beim Sporttreiben). Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske oder ein vergleichbares Modell tragen. In Arbeits- und Betriebsstätten sind alle medizinischen Masken – also auch OP-Masken – zulässig. Für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gilt in geschlossenen Räumen lediglich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.