Für Heidelberg und den Rhein-Neckar Kreis gilt ab dem 04. Dezember 2021, die Erweiterung der landesweiten Alarmstufe 2. (Weitere Informationen).
Dies hat folgende Auswirkungen für den Freizeitsport:
Training und Wettkampf in Sporthallen, sowie der Besuch von Sportveranstaltungen
Hier gilt für alle Sportler, ehrenamtliche Trainer und Zuschauer die 2G+ Regelung (nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen gültigen Antigen-Test haben, dürfen anwesend sein).
Ausgenommen von der 2G+ Regelung sind:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind.
- Geimpfte, die bereits ihre Auffrischungsimpfung bekommen haben.
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt.
Der Impfnachweis muss in digitaler Form vorliegen. Der gelbe Impfausweis oder eine schriftliche Bescheiningung des Hausarztes reichen nicht mehr aus.
Corona News: Ab 04.12.2021 gilt die Erweiterung der landesweiten Alarmstufe 2