Für Heidelberg ergeben sich durch die Basisstufe unter anderem folgende Regelungen (Stand 30.09.2021):
Grundsätzlich gilt: Wer keine Impfung oder Genesung nachweisen kann, muss ein negatives Testergebnis präsentieren (3G-Regel). Ein Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Zur Übersicht der Testangebote in Heidelberg
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Ebenfalls ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie der Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa den Kinderreisepass oder Schülerausweis.
Unverändert bleibt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (mit Ausnahme des privaten Bereichs) und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch Kontaktdaten müssen zur Rückverfolgung eventueller Infektionen weiter erfasst werden.
Im Innenbereich, zum Beispiel in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen, gilt die 3G-Regel. Ein Schnelltest ist ausreichend. Für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien, an Badeseen mit kontrolliertem Zugang und in Freibädern wird kein Test benötigt. Ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen ist Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.